Allgemeine Geschäftsbedingungen der GISPACK INT. LTD.

§1 Geltung der Bedingungen; Änderungen
(1) Die GISPACK INT.LTD. mit Sitz in Brandenburg an der Havel erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, in der jeweils gültigen Form.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GISPACK INT.LTD. und Ihren Kunden. Sollten für in Anspruch genommene Produkte oder Dienstleistungen zusätzliche oder andere Bedingungen gelten, gelten diese Vertragsbedingungen ergänzend.

(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn GISPACK INT.LTD. sie schriftlich bestätigt. Die Angestellten von GISPACK INT.LTD., mit Ausnahme der Geschäftsleitung sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbeziehungen, hinausgehen.

§2 Änderungen; Änderungen Entgelte
(1) GISPACK INT.LTD. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderungen der AGB unter Berücksichtigung der Interessen von GISPACK INT LTD. für den Kunden zumutbar ist. Jede Änderung wird dem Kunden auf unserer Webseite (www.gispack.com), durch Zusendung per E-Mail oder auf dem herkömmlichen Postweg mitgeteilt. Die AGB stehen dem Kunden jederzeit auf den Webseiten zur Verfügung. Eine gesonderte postalische Übersendung der AGB erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste (§6 Abs. 1 AGB).

§3 Wirkung der Änderungen
(1) Wenn der Kunde mit der Geltung oder den Änderungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, darf er die Zugangsdienstleistungen von GISPACK INT.LTD. nicht weiter nutzen. Nimmt der Kunde nach einer Änderung der AGB weiter die Telekommunikationsdienstleistungen von GISPACK INT.LTD. in Anspruch, gilt dies als stillschweigende Annahme der geänderten AGB.

§4 Zustande kommen des Vertrages; Vertragspartner
(1) Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen kommt aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Kunden und der Annahme von GISPACK INT.LTD. zustande. Eine Onlineregistrierung und die zurückgesandten Unterlagen gelten auch als Vertragsschluss. Ferner erfolgt die Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages, sowie die vorzeitige Inanspruchnahme der Dienste von GISPACK INT.LTD.. Ein Vertrag kann ebenfalls zustande kommen, wenn ein Dienst beauftragt wird, der in seiner Natur als Dienst keiner weiteren vertraglichen Regelung bedarf.

(2) GISPACK INT.LTD. ist berechtigt, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages des Kunden über die Nutzung der Dienste von GISPACK INT.LTD. binnen einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Bekanntwerden des Antrages bei GISPACK INT.LTD. zu entsprechen.

(3) Nutzerverträge werden von GISPACK INT.LTD. nur mit volljährigen natürlichen Personen oder mit nach geltendem Recht anerkannten juristischen Personen abgeschlossen, wenn die letztgenannten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungsverhältnisse in vollem Umfang prüfbar dargelegt haben. Bei mehr als einem Einzelplatzzugang pro Haushalt gelten gesonderte Bedingungen. Wenn nicht anders vereinbart, werden für jeden Einzelplatzzugang ab dem zweiten keine Freikontingente gewährt.

§5 Bonitätsprüfung; Kündigung
(1) GISPACK INT.LTD. ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutz- gemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) bzw. für Geschäftskunden bei Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen und Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, beantragter Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.


(2) Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündbar. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

(3) GISPACK INT.LTD. kann den jeweiligen Nutzungsvertrag ebenfalls ohne Angabe von Gründen, jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Erklärung, kündigen. Durch GISPACK INT.LTD. kann neben den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Kunde zu einer solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben hat. Ein wichtiger Grund kann dann vorliegen, wenn der Kunde Zahlungen trotz Sperrung schuldig bleibt. Ebenso ist eine Verletzung des §9,10,11 und §15 ganz oder teilweise unter gegebenen Umständen ein wichtiger Grund erwachsen.

(4) Weiterhin behält GISPACK INT.LTD. sich vor, Kunden die ohne vorherige Ankündigung per Fax oder auf dem Postwege länger als 5 Wochen keine der verfügbaren Dienste nutzen, mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen.

(5) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist GISPACK INT.LTD. berechtigt, zwei Drittel der Summe der monatlichen Grundgebühren, die der Kunde bei einer Fortführung des Vertrages mit einer fristgerechten Kündigung hätte entrichten müssen, einzufordern. Sollte der Kunde nachweisen, dass GISPACK INT.LTD. kein oder nur ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Schaden durch die Kündigung entstanden ist, verzichtet GISPACK INT.LTD. auf dieses Recht.

§6 Preise; Änderungen
(1) Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistung der nutzungsunabhängigen  
Grundgebühren betroffen sind, bestimmt GISPACK INT.LTD. die Entgelte durch die jeweils gültige Preisliste nach billigem Ermessen. Für die gewählte Vertragsart und Zusatzdienstleistungen gelten die jeweils gültigen Preise der unter www.gispack.com veröffentlichten und jederzeit abrufbaren Preisliste.

(2) Bei etwaigen Preisänderungen, die einen Monat vorher mitgeteilt werden, kann der Kunde sein Kündigungsrecht gem. §5 Abs. 2 ausüben. Die Inanspruchnahme der Dienste nach Änderung der Preise oder nach Wechsel des Tarifs oder der jeweiligen Dienstleistung bedeutet die Annahme der Preisänderungen und verpflichtet den Kunde zur Zahlung.

(3)GISPACK INT.LTD. ist berechtigt, maximal einmal pro Quartal die Entgelte zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. GISPACK INT.LTD. verpflichtet sich, den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.

(4)GISPACK INT.LTD. kann unter bestimmten Voraussetzungen Gutschriften genehmigen. Dies kann so z.B. im Rahmen von Sonderaktionen erfolgen. Gutschriften, die auf einem Paket mit einer Mindestlaufzeit beruhen, werden am Ende dieser Mindestlaufzeiten ausgezahlt oder während dieser mit entsprechenden Leistungen aufgerechnet.

(5) Für die Ermittlung von mit gefälschten Daten erstellten Zugängen erheben wir eine
Bearbeitungsgebühr (z. Zt. EUR 150,00 € inkl. 19% MwSt.) von den Erstellern und Nutzern dieser Daten/Zugängen.

(6) Die Inanspruchnahme von GISPACK VolP wird über die Rechnung für den GISPACK DSL-Zugang oder, wenn kein DSL von GISPACK INT.LTD. genutzt wird, separat je nach Tarif abgerechnet. Fallen Grundgebühren für einen Tarif an, werden diese im voraus berechnet. Gesprächsgebühren werden, wenn der Tarif Postpaid (auf Rechnungsstellung) basiert, zum Monatsende im nachhinein berechnet. Die Zahlungsbedingungen jedes Tarifes sind gesondert beschrieben.


§7 Wechsel der gewählten Dienste
(1) Der Kunde kann die jeweils in Anspruch genommenen Dienste bei GISPACK INT.LTD. jederzeit erweitern, einschränken oder wechseln. Für die Erweiterung, Einschränkung oder den Wechsel gelten die Bestimmungen der AGB und die besonderen Bedingungen für die jeweiligen Dienste. Die Erweiterungen, Einschränkungen oder Wechsel der Dienste erfolgt gemäß der Preisliste wie unter §6 Ziffer 4 AGB.

§8 Leistungsumfang; Jugendschutz und Haftung
(1) Die detaillierte Leistungsbeschreibung der jeweiligen Vertragsnutzung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der GISPACK INT.LTD. -Dienstleistungen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei GISPACK INT.LTD. kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen oder als schriftliches Dokument angefordert werden. Für den postalischen Versand auf Anfrage gelten die jeweiligen Preise der Preisliste (§6 Abs. 1 AGB). GISPACK INT.LTD. behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
GISPACK INT.LTD. ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung branchenüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von GISPACK INT.LTD. für den Kunden zumutbar ist. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetzesänderungen/-Ergänzungen, technische Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen der Behörden.

(2) GISPACK INT.LTD. ermöglicht dem Kunden entsprechend vorstehendem Abs. den Zugang zum Internet. Die Nutzung des Internets erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Für abgerufene Inhalte gleich welcher Art - insbesondere für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Vereinbarkeit mit dem geltenden nationalen oder internationalen Recht der Inhalte - übernimmt GISPACK INT.LTD. keine Gewähr und Haftung. Sofern der Kunde über seinen Zugang Minderjährigen Zugriff auf das Internet gewährt, übernimmt der Kunde die ausschließliche Verantwortung hierfür. Dem Kunden ist bekannt, dass manche Inhalte des Internets nicht für Minderjährige geeignet sein können.

(3) Mängel und Störungen sind GISPACK INT.LTD. unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per e-Mail mitzuteilen. Vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieser Ziffer haftet GISPACK INT.LTD. nicht für direkte oder indirekte Schäden gleich welcher Art, die durch Informationen entstehen, die der Kunde im Rahmen der Inanspruchnahme des Internet-Services von GISPACK INT.LTD. erhalten hat. GISPACK INT.LTD. haftet nicht für Fehler von Software, nicht für Inhalte oder Programme und insbesondere nicht für Inhalte des Internets, auch nicht für fehlerhafte Datenträger, Fehler der Netzwerkstruktur oder die Kompatibilität von Programmen oder deren Teilen. GISPACK INT.LTD. haftet nur für Schäden, die auf Eigenes rechtswidriges und vorsätzliches Verhalten oder grob fahrlässigem Unterlassen ihrer gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung von GISPACK INT.LTD. bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) GISPACK INT.LTD. gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Dienste von 99% im Jahresmittel.  Hiervon ausgenommen sind Zeiten, die aufgrund von technischen oder ähnlichen Problemen nicht im Einflussbereich oder der Zuständigkeit von GISPACK INT.LTD. liegen. Hierzu zählen unter anderem höhere Gewalt,Naturkatastrophen, Terrorismus, Verschulden Dritter etc.). GISPACK INT.LTD. kann den Internetzugang sowie weitere Dienste insoweit beschränken, daß die Sicherheit des Netzbetriebes zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität gewahrt wird. Insbesondere kann GISPACK INT.LTD. Maßnahmen ergreifen, die zur Vermeidung von schwerwiegenden Störungen in der Ausübung des wirtschaftlichen Zweckes dienen. Insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Kunden von GISPACK INT.LTD. sind ohne vorherige Mitteilung eventuell einbezogener Kunden zu billigen (Abschaltung von gehackten Webseiten, abschalten von Scripten, DoS Attacken, Packetflooding etc.).
Eine Haftung für Schadensersatz im Zusammenhang mit der Nichterfüllung von Vertragspflichten    Dritter, insbesondere durch Störungen von Telekommunikationsnetzen und -verbindungen Dritter ist ausgeschlossen. Unvorhersehbare, unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereiches von GISPACK
INT. LTD. liegende und von GISPACK INT. LTD. nicht zu vertretende Ereignisse, wie auch der Ausfall von Telekommunikationsnetzen entbinden GISPACK.INT.LTD. Für die Dauer des Ausfalls von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Für den Fall, daß die Störungen länger als 2 Wochen andauern, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.

(5) Ist ein Root-Server Gegenstand des Vertrages oder Teil eines Vertrages, wird dieser von GISPACK INT.LTD. geliefert und im Rechenzentrum von GISPACK INT.LTD. installiert. Die Vertragslaufzeiten sowie Kündigungsfristen sind mit jedem Vertrag einzeln geregelt.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate. Eventuelle einmalige Gebühren werden bei Leistungserbringung fällig.

(6) Die Wartung des Root-Servers übernimmt der Kunde. Er allein hat den vollen Zugriff auf das System. GISPACK INT.LTDS. wird nur im Auftrag des Kunden aktiv und führt beauftragte Arbeiten, deren Entgelt im Vertrag geregelt ist, durch (Remote-Hands). Alle weiteren vertraglichen Parameter für Root-Server werden im Root-Server Vertrag definiert.
(7) Ist Equipment-Housing Gegenstand oder Teil des Vertrages, stellt GISPACK INT.LTD. einen entsprechenden Platz für das vertraglich definierte Equipment des Kunden im Rechenzentrum zur Verfügung. Weitere Leistungen sind ebenfalls im Housing-Vertrag definiert.

§9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden; Folgen von Obliegenheits-verletzungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich der Erdung zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung eines GISPACK INT.LTD. DSL-Anschlusses benötigten Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Dauer des Vertrages zu unterhalten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der techn. Einrichtungen im Verantwortungsbereich von GISPACK INT.LTD. vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Überprüfung hätte erkennen müssen.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben (persönliche Daten,  Bankverbindung, postalische Anschrift oder ähnl.) der Richtigkeit entsprechen, und bei Änderung GISPACK INT.LTD. unverzüglich informiert.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Adresse (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, der Vertretung, der Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes) und seiner Bankverbindung unverzüglich GISPACK INT.LTD. zur Anzeige zu bringen.

(5) Unrichtige, unvollständige Angaben oder nicht mitgeteilte Änderungen können zur Ablehnung der Dienstaufnahme durch GISPACK INT.LTD. oder zur sofortigen Beendigung des Nutzungsvertrages ohne Vorankündigung durch GISPACK INT.LTD. führen.

(6) Informationen, Mitteilungen und Änderungen werden von GISPACK INT.LTD. vorwiegend an die bei der Registrierung angegebene e-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mailadresse regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. Geschieht dies nicht, gelten die Informationen dennoch als zugestellt. Falls sich diese e-Mail-Adresse ändert, hat der Kunde GISPACK INT.LTD. hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§10 Nutzerordnung (NuO)
(1) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Kunden untereinander und mit der Öffentlichkeit sind durch GISPACK INT.LTD. im Wege einer Nutzerordnung (NuO) geregelt.
Diese Regelungen sind bindend für den Kunden. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser NuO berechtigen GISPACK INT.LTD., nach einmaliger erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einbehaltung einer Frist zu kündigen. In schweren Fällen kann GISPACK INT.LTD. auch von der Abmahnung absehen und nach §5 Abs. 3 das Verhältnis sofort aufheben. Das Recht auf eventuelle Rechtsansprüche seitens GISPACK INT.LTD. oder Dritter bleibt hiervon unberührt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten dass eine übermäßige Beanspruchung der Dienste, des Backbones oder Leistungen nicht eintreten kann.

(3) Der Kunde ist für alle von seinem Zugang oder seiner Zugangskennung produzierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Zu den Inhalten zählen unter anderem    Foreneinträge, Webseiten, Newsgroup-Postings, e-Mails, Chats etc. Eine Überwachung seitens GISPACK INT.LTD. findet nicht statt. Der Kunde kann auf keine Löschung von Inhalten nachträglich bestehen. Hieraus erwächst dem Kunden kein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Löschung.

(4) Ist ein Webserver Gegenstand oder eine Leistung des Vertrages , ist der Kunde verpflichtet, ein Impressum auf den öffentlich erreichbaren Seiten zu erstellen und gut sichtbar als solches zu kennzeichnen. Das Impressum muss von der ersten Webseite aus zu erreichen sein. Weitere gesetzliche Kennzeichnungspflichten ergeben sich aus entsprechend angebotenen Diensten und    diesen muss der Kunde gleichwohl Rechnung tragen. Der Kunde stellt GISPACK INT.LTD. von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der in §9 genannten Pflichten beruhen.

(5) Ist ein Mailserver und/oder ein Webserver Gegenstand des Vertrages und/oder eine Leistung eines solchen, ist der Kunde verpflichtet, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ebenso ist die Wahrung der guten Sitten, Rechte Dritter (Urheber-, Namens-, Marken- und Datenschutzrechte etc.) verpflichtend. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine pornographischen Inhalte und keine kommerziellen Leistungen anzubieten, die pornographische und oder erotische Inhalte (Bilder, Videos, Streams etc.) zum Gegenstand haben. Suchmaschineneinträge sind nur mittels der Verwendung von Schlüsselwörtern statthaft, die gegen vorgenannte Pflichten und Rechte nicht verstoßen. Sollte der Kunde gegen diese Pflicht verstoßen und/oder in diesem Zusammenhang gegen geltendes Recht verstoßen, verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,00 (sechstausend) unmittelbar nach Aufforderung von GISPACK INT.LTD. zu zahlen. Weitere strafrechtliche Verfolgung oder Geltendmachung von Schäden bleibt hiervon unberührt.

(6) Ist ein Mailserver und/oder in Webserver Gegenstand des Vertrages und/oder eine Leistung eines solchen, ist der Kunde verpflichtet, seinen Internetauftritt so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers als solches z.B. durch Scripte, die eine hohe Rechenleistung beanspruchen oder übermäßig viel Arbeitsspeicher benötigen, vermieden wird. GISPACK INT.LTD. ist berechtigt, Webserver, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, für den Zugriff und/oder die Nutzung durch den Kunden und Dritte auszuschließen. GISPACK INT.LTD. wird den Kunden unverzüglich von solchen Maßnahmen berichten und zur Besserung auffordern. Wenn der Kunde nachweisen kann, dass eine solche Besserung eingetreten ist, wird GISPACK INT.LTD. die betroffenen Dienste wieder für den Kunden und Dritte zugänglich machen. GISPACK INT.LTD. ist nicht verpflichtet, den Internetauftritt auf Rechtsverstöße zu prüfen. Erkennt GISPACK INT.LTD. Rechtsverstöße oder erlangt Kenntnis von Inhalten, die durch §5 Abs. 9, 10, 11, 15 unzulässig sind, ist GISPACK INT.LTD. berechtigt, diese oder den kompletten Inhalt des Internetauftrittes zu sperren. GISPACK INT.LTD. wird den Kunden unverzüglich von solchen Maßnahmen berichten.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, keine e-Mails, die Werbung enthalten, an einen oder mehrere Empfänger ohne dessen ausdrücklichen Erlaubnis zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese e-Mails massenhaft versendet werden (SPAM). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so ist GISPACK INT.LTD. berechtigt, den Kunden unverzüglich zu sperren. Weitere rechtliche Verfolgung seitens Dritter ist hiervon unberührt.

(8) Sofern der Kunde keinen anders ausgewiesenen Tarif vereinbart hat, ist der Internetzugang auf 1024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung an mehr als einem Computer zu nutzen. Sollte der Tarif eine Mehrplatznutzung vorsehen oder gar benötigen (Router), ist dieser zentrale Zugang zum Internet ebenfalls nicht auf einen weiteren (Router) übertragbar. Diese Beschränkung gilt dann nur im Zusammenhang einer zeitgleichen Nutzung der Zugänge.

(9) Eventuell mit der Hardware ausgelieferte Software unterliegt den Lizenz.- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.

§11 Kennwörter
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für den Zugang vereinbarten Kennwörter streng geheim zu halten. Falls die Möglichkeit besteht, dass dennoch Dritte Kenntnis von dem Kennwort erhalten haben könnten, hat dies der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle Nutzungsentgelte und Schäden, die unter der Verwendung des nutzereigenen Zugangs entstehen, unabhängig von den den Zugang benutzenden Personen und vom verwendeten Benutzernamen.

(2) Die Nutzung des Internetzugangs durch Dritte oder die Weitervermietung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von GISPACK INT.LTD. nicht statthaft. Sollte ein Verstoß bekannt werden, ist eine Kündigung nach §5 Abs. 3 die Folge.

§12 Abrechnung; Abrechnungszeitraum
(1) Wird dem Kunden Transfervolumen berechnet, ist die Feststellung des Volumens wie folgt zu berechnen: ein Gigabyte sind eintausend Megabyte und ein Megabyte sind eintausend Kilobyte und ein Kilobyte sind 1000 Byte. Ist ein Freikontingent in einem Tarif enthalten, so wird dieses nach den oben genannten Regeln festgestellt. Mehrverbrauch wird ebenso festgestellt und dem Kunden gemäß §6 Abs. 1 berechnet.

(2) Der jeweilige Abrechnungszeitraum umfasst einen Monat Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Der Abrechnungsmonat endet jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalendermonats. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, gilt der jeweils letzte Tag dieses Kalendermonats. Internetverbindungen die über den letzten Tag des Abrechnungsmonats in den darauf folgenden Abrechnungsmonat hineinreichen, werden in den folgenden Abrechnungsmonat übernommen.

(3) GISPACK INT.LTD. behält sich das Recht vor, ab einem im laufenden Monat aufgelaufenen Betrag von 25,00 EUR eine Zwischenabrechnung zu stellen und diesen Betrag abzubuchen. Bei Neukunden behält sich GISPACK INT.LTD. vor, einen aufgelaufenen Betrag von 10,00 EUR ohne besondere Rechnungsstellung vom Konto des Neukunden Last zu schreiben.

(4) Ist Equipment-Housing oder ein oder mehrere Root-Server Gegenstand oder Teil eines Vertrages, werden alle Datenvolumen auf der Basis der verbrauchten Bandbreite bemessen und berechnet. Eine inklusiv bereitgestellte Bandbreite wird immer abgezogen. Die Berechnungsgrundlage ist der ein- und ausgehende Datenverkehr des Kunden am Switchport. Die Berechnung erfolgt über Transfermessungen alle 5 Minuten. Die Bandbreite wird dann am Ende eines Kalendermonats über 2 Stunden ermittelt und die resultierende Bandbreite berechnet. Die Formel für die Berechnung lautet:
Ermittelte Bandbreite eingehend = EBI
Ermittelte Bandbreite ausgehend = EBO
Inklusiv Bandbreite = IB
Zusätzliche entgeltfpflichtige Bandbreite = EGB
(EBI+EBO)-IB=EGB

Die Preise für zusätzlich beanspruchte Bandbreite wird immer in vollen Mbit/s (Megabit pro Sekunde) berechnet. Die Preise für zusätzliche Mbit/s werden im jeweiligen Vertrag definiert.

(5) Die GISPACK INT. LTD. ist an den Inhalt einer dem Kunden zugegangenen Rechnung nicht gebunden. Korrekturen in der Abrechnung sind insbesondere nach Rüge der Abrechnung durch den Kunden in jeder Hinsicht zulässig.“

§13 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per eMail an die bei GISPACK INT.LTD. hinterlegte, dafür vorgesehene eMail-Adresse oder in seinem persönlichen Kundenbereich. GISPACK INT.LTD. wird die Rechnungen mindestens zwei Werktage vor Lastschrifteinzug bereitstellen. Alle Gebühren sind direkt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Beträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Ausnahmen der Zahlungsweise werden gesondert vereibart. Der Kunde ermächtigt GISPACK INT.LTD., angefallene Entgelte über die von ihm bei GISPACK INT.LTD. angegebene Bankverbindung einzuziehen. Der Bankbeleg enthält in buchungsfähiger Form alle rechnungsrelevanten Daten (Rechnungsnummer, Vorsteuer etc.). Eine herkömmliche Rechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste (§6 Abs. 1 AGB) erstellt und auf dem Postwege versandt.

(2) Der Rechnungsbetrag ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird oder den der Kunde selbst online auswählt. Ist in dem Tarif oder der Vereinbarung eine Grundgebühr enthalten, hat GISPACK INT.LTD. das Recht, diese im voraus, frühestens mit Beginn der definierten Bereitstellung einzuziehen. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung sofort nach Rechnungsstellung fällig.

§14 Rechnungsdaten, Einwendungen des Kunden gegen Nutzungsentgelte
(1) Die zur Rechnungserstellung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von GISPACK INT.LTD. aus datenschutzrechtlichen Gründen achtzig Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung gelöscht. Einwendungen gegen die Rechnungen hat der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der in der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. GISPACK INT.LTD. wird den Kunden auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hinweisen.

(2)Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert werden oder gespeicherte Verbindungsdaten gelöscht werden, trifft GISPACK INT.LTD. keine Nachweispflicht für Einzelverbindungen.

§15 Rücklast, Vorkasse, Verzug und seine Folgen
(1) Wird GISPACK INT.LTD. eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder Wechselprozesses bekannt, so ist GISPACK INT.LTD. berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies gilt auch für Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr (Rücklastschriften etc.).

(2) Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Rücklastschrift von GISPACK INT. LTD.zu verantworten ist. Kommt es zu einer Rücklastschrift, dessen Verschulden der Kunde GISPACK INT.LTD. nicht nachweisen kann, hat der Kunde den Betrag der Rücklastschrift zzgl. der Bearbeitungsgebühr innerhalb von 5 Werktagen auf eines der Konten von GISPACK INT.LTD. zu überweisen.

(3) Die GISPACK INT. LTD. ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre des Zugangs des Kunden zu Telefonen oder sonstigen Netzen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn
1. der Kunde sich in Zahlungsrückstand befindet oder
2. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße – dies ist in der Regel der Fall, wenn das Entgeltaufkommen auf das 2-fache (oder mehr) des sonst monatlich fälligen
  Durchschnittsaufkommens – ansteigt und tatsächlich die Annahme rechtfertigen, das bei einer
  späteren Durchführung der Sperre der Kunde Entgelte für zwischenzeitlich erbrachte Leistungen
  nicht vollständig oder rechtzeitig erbringen wird.
Die Fortgeltung des Vertrages im Übrigen wird durch diese Sperre nicht berührt. Insbesondere bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte – z.B. der monatlichen Grundgebühr oder eines vereinbarten Mindestumsatzes – verpflichtet.

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, ist GISPACK INT.LTD. berechtigt,den Internetzugang sowie alle weiteren Dienste, die Gegenstand des Vertrages sind, zu Lasten des Kunden zu sperren. Die Zahlungspflicht der säumigen Entgelte sowie der monatlichen Grundgebühren bleibt hiervon unberührt. Gerät der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug oder eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte, dessen Fälligkeit sich über mehr als zwei Monate erstreckt, berechtigt dies GISPACK INT.LTD. , das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(4) Kommt der Kunde im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung aus einzelnen Verträgen mit erheblichen Teilen seiner Vertragspflichten in Verzug, so ist GISPACK INT.LTD. berechtigt, auch Leistungen aus anderen in diesem Zusammenhang bestehenden Verträgen zusätzlich zu verweigern.

(5) Die GISPACK INT.LTD. ist im Verzugsfalle berechtigt, die Internetpräsentation (Webhosting) des Kunden sofort zu sperren.

§16 Domänen
(1) Endet ein Vertrag, in dessen Leistungen eine Domäne enthalten ist, kann GISPACK INT.LTD. diese Domäne nach ordentlicher oder außerordentlicher Beendigung des Vertrages der jeweiligen Registrierungsstelle zurückgeben. Dadurch erlöschen alle Rechte des Kunden an dieser Domäne. Dies betrifft alle Domänen, die der Kunde während seiner Vertragslaufzeit bei GISPACK INT.LTD. registriert hat. Ist eine Domain aufgrund von Streitigkeiten oder rechtlichen Verfügungen aus der Verfügbarkeit für den Kunden entnommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz seitens des Kunden.

(2) Der Kunde kann jederzeit eine Domain über eine Bestellung bei GISPACK INT.LTD. erhalten. Die endgültige Zuteilung einer Domäne ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit, den Vergaberichtlinien sowie den Regelungen des Marken- und Urheberrechts. Sollte eine Zuteilung einer Domäne aufgrund der vorgenannten Gründe scheitern, ist der Kunde verpflichtet, keine Versuche zu unternehmen, diese Gründe zu umgehen.

(3) Ist eine Domäne Gegenstand des Vertrages, wird GISPACK INT.LTD. bei der Beschaffung und/oder dem Unterhalten der Domänen im Verhältnis zum Kunden und der jeweiligen Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. GISPACK INT.LTD. übernimmt bei der Zuteilung einer Domäne keine Gewähr, dass diese frei von Rechten Dritter ist oder sein wird und auf Dauer Bestand haben wird.

(4) Bei der Bestellung einer Domäne garantiert der Kunde, dass diese frei von Rechten Dritter ist und/oder keine Marken-, Urheber-, Namens-, oder sonstige Rechte verletzt. Der Kunde stellt bei einer in diesem Sinne unzulässigen Registrierung, Nutzung oder Verwendung dieser Domäne GISPACK INT.LTD., deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Vergabestelle für Domänen und sonstige in der Bestellung involvierten Personen von Ersatzansprüchen Dritter frei.

§17 Voice over IP
(1)GISPACK VolP wird entweder Bestandteil des Vertrages über den GISPACK INT.LTD. DSL-Zugang mit der Freischaltung durch den Kunden im Kundenbereich oder mit der Online-Anmeldung für einen DSL -unabhängigen VolP Tarif über die Internetseiten der GISPACK INT.LTD.
 
(2) GISPACK VolP ermöglicht dem Kunden, andere GISPACK VolP-Anschlüsse sowie die in der  Leistungsbeschreibung festgelegten Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Der genaue Inhalt und Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung für GISPACK VolP in der jeweils aktuellen Fassung.

(3) GISPACK VolP wird von GISPACK INT.LTD. im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten. Es können zeitweilige Einschränkungen aufgrund von Einflüssen außerhalb des Einflussbereiches von GISPACK INT.LTD. bestehen. GISPACK INT.LTD. übernimmt daher keine Garantie für Einschränkungen und Unterbrechungen der Leistung, deren Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von GISPACK INT.LTD. liegen.

(4)GISPACK INT.LTD. stellt dem Kunden auf Wunsch gegen ein Entgelt eine oder mehrere Ortsnetzrufnummer aus dem Ortsnetz zur Verfügung in dem der Kunde nachweislich seinen Wohn-oder Geschäftssitz unterhält. Die zugeteilten Rufnummern unterliegen der Rufnummernportabilitäsgarantie und können somit gegen ein Entgelt von GISPACK INT.LTD. zu einem anderen Teilnehmernetzbetreiber portiert werden. Änderungen des Wohn- oder Geschäftssitzes sind GISPACK INT.LTD. unverzüglich mitzuteilen. Ein Wechsel des Ortsnetzes des Kunden hat den ersatzlosen Verlust der von GISPACK INT.LTD. zugeteilten Rufnummer(n)  zur Folge. Erstattungen der bis dahin fälligen Kosten in Verbindung mit der Zuteilung der Ortsnetzrufnummern sind nicht möglich. Die Notruffunktionalität ist für eine oder mehrerer solcher von GISPACK INT.LTD. vergebenen Ortsnetzrufnummern sichergestellt. Die Nutzung der Notruffunktion wird von GISPACK INT.LTD. jedoch bei einer nomadischen Nutzung des VolP-Anschlusses untersagt. Im Übrigen ist die Notruffunktionalität im Vergleich zu einem Fest- oder Mobilfunknetzanschluss eingeschränkt bzw. nicht möglich.

(5) GISPACK VolP darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalten über GISPACK VolP zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Im Übrigen gilt weiterhin die Rechtssprechung und Gesetzgebung des Landes, wo der VoIP Anschluss in Anspruch genommen wird.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über VolP keine Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss oder Endgerät telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.

§18. Haftung, Gewährleistung im Bereich VoIP

(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit bzw. auf der Zusicherung einer Eigenschaft beruht.

(2) Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der Telekommunikationsgesetzes (TKG) haftet GISPACK INT.LTD. für Vermögensschäden gemäß § 44a TKG. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKG, haftet GISPACK INT.LTD.ihm gegenüber für Vermögensschäden - im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen - in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß § 44a TKG haftet.

(3) GISPACK INT.LTD. haftet nicht für die über ihre Dienste von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten von GISPACK INT.LTD., durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, oder die deswegen entstanden sind, weil die Speicherung oder Übermittlung von Daten durch GISPACK INT.LTD. nicht erfolgt ist, haftet GISPACK INT.LTD. nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von GISPACK INT.LTD. liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

(6) Ausgleich für Ausfallzeiten wird nur dann für monatliche Gebühren gewährt, wenn GISPACK INT.LTD. oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

(7) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität des Starterkits mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden. Insbesondere werden von GISPACK INT.LTD. keine Kosten, Vergütungen, Aufwendungen oder Verwendungen für die Installation oder fehlgeschlagene Installation übernommen.

(8) Dies umfasst insbesondere - aber nicht ausschließlich - auch den Zeitaufwand des Kunden und/oder seiner Beauftragten.

(9) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§19 Aufrechnung
(1)Gegen Ansprüche der GISPACK INT.LTD. kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§20 Geheimhaltung; Datenschutz; Datensicherheit
(1) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass GISPACK INT.LKTD. seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die zu seiner Person oder seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei GISPACK INT.LTD. einzusehen.

(2) GISPACK INT.LTD. weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz bei Übertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet, nach derzeitigem Stand nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider auch weitere Daten auf dem Webserver des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Ebenso können andere Teilnehmer am Internet technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und Kenntnis von Daten und Nachrichten erhalten oder dessen Fluss steuern. Für die Sicherheit und Sicherung der Daten der vom Kunden ins
Internet übermittelten oder auf unseren Servern abgespeicherten Daten ist der Kunde vollständig eigenverantwortlich.

§21 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag kann mit Rechten und Pflichten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von GISPACK INT.LTD. auf Dritte übertragen werden.

(2)GISPACK INT.LTD. ist berechtigt, das eigene Netz, das Backbone sowie weitere Einrichtungen jederzeit zu wechseln. Weitere Änderungen wie zum Beispiel Zugangsnummern oder IP-Adressen können jederzeit geändert werden. GISPACK INT.LTD. wird dem Kunden diese Änderungen unverzüglich mitteilen und eventuell auffordern, diese ausschließlich zu nutzen.

§22 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Brandenburg/Havel, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustande kommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist – der Sitz der Gesellschaft. GISPACK INT.LTD. ist eine selbstständige Zweigniederlassung mit Sitz ind Brandenburg an der Havel. Es gilt deutsches Recht. GISPACK INT.LTD. ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG) Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsverbindungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von GISPACK INT.LTD. gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.